Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Punkt A)
& Leistungsbeschreibung (Punkte B & C)
– Revipe Marketing GmbH
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
- Die Revipe Marketing GmbH, (im Folgenden „RMG“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Rechtsbeziehungen zwischen RMG und dem Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) gelten die nachstehenden AGB. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden nur durch gesonderte schriftliche Anerkennung akzeptiert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen, ohne den AGB des Kunden zu widersprechen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- RMG kann die AGB mit einer Frist von einem Monat ändern, wenn keine Hauptleistungspflichten und andere für den Kunden entscheidende Regelungen (z. B. die Kündigungsfrist) zum Nachteil der Kunden geändert werden und die Änderung für die Kunden zumutbar ist. Eine solche Änderung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich oder per E-Mail widerspricht, wird sie Teil des Vertrags mit RMG. RMG wird dabei ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
- Diese AGB finden die Kunden unter https://revipe-marketing.de/agb.
- Die Revipe Marketing GmbH, (im Folgenden „RMG“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Rechtsbeziehungen zwischen RMG und dem Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) gelten die nachstehenden AGB. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
II. Vertragsschluss
- Angebote von RMG sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn RMG dem Kunden Kataloge, Leistungsbeschreibungen, Flyer, Berechnungen, Kalkulationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich RMG Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Vertragsgegenstand werden die Leistungen von RMG, wie sie in dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angeboten werden.
- Eine Angebotsabgabe erfolgt, indem der Kunde das vorgefertigte Angebotsformular von RMG unter Angabe des jeweiligen Vertragsgegenstands ausfüllt und schriftlich oder elektronisch unterzeichnet und dieses an RMG (elektronisch, per Post oder persönlich) übermittelt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist RMG berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei RMG anzunehmen.
- RMG schickt dem Kunden hierfür eine Bestätigung per E-Mail zu, in welcher der Empfang und die Bestellung des Kunden aufgeführt wird. Diese E-Mail stellt zugleich die Annahme der Bestellung des Kunden durch RMG dar. Der Vertrag kommt durch diese Bestätigung durch RMG zustande.
- RMG ist dazu berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Rechten und Pflichten Dritter zu bedienen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung der Vertragsunterlagen und der AGB ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Informationszwecken. Vor dem Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm angegebenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Vertragsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugesendet.
III. Social-Media-Kanäle
- Der Kunde wird von RMG bereits vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, TikTok im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Eine Verpflichtung der Anbieter, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten, bleibt daher aus. Demzufolge besteht ein nicht kalkulierbares Risiko von RMG, dass sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte grundlos entfernt werden.
- Im Fall einer Beschwerde eines anderen Social-Media-Nutzers wird von den Plattformanbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt. Allerdings erfolgt auch im Beschwerdefall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Demnach kann eine Wiedererlangung des rechtmäßigen, ursprünglichen Zustandes einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter kann RMG nicht beeinflussen. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen/bestimmen.
- Der Auftrag des Kunden wird nach bestem Wissen und Gewissen von RMG ausgeführt, wobei ebenso beabsichtigt wird im Rahmen der geschuldeten Leistung, die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Rechteclearing, nach V Nr. 5 dieser AGB, Aufgabe des Kunden ist. Eine jederzeitige Abrufbarkeit der beauftragen Kampagne kann von RMG nicht gewährleistet werden. Grund hierfür ist, dass eine Entfernung der Inhalte aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen, sowie der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers Rechtsverletzungen zu behaupten, erreicht werden kann.
- RMG behält sich vor, die Schaltung von Werbeanzeigen jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Indizien bestehen, dass diese Anzeigen oder die Zielseiten dieser, rechtswidrig sind oder die Schaltung den Interessen von RMG oder der Social-Media-Plattform (insbesondere der geltenden Werberichtlinien) oder den Interessen des Kunden selbst nicht entspricht. RMG wird den Kunden über die Stornierung der Anzeigen unter Angabe von Gründen benachrichtigen.
IV. Leistungsumfang
- Der Umfang der von RMG zu erbringenden Leistungen erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung durch RMG sowie den Angebotsunterlagen. Grundlage für die Leistung von RMG und Vertragsbestandteil ist neben den vorgenannten Unterlagen der vom Kunden auszufüllende Fragebogen.
- Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RMG. Bei der Auftragserfüllung verfügt RMG innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens, welcher im vom Kunden auszufüllenden Fragebogen festgelegt wird, über Gestaltungsfreiheit.
V. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erhält unmittelbar nach Vertragsschluss einen Fragebogen per E-Mail übersendet. Der Kunde hat sodann 7 Werktage Zeit, den Fragebogen auszufüllen. Die Frist beginnt mit dem auf die Zustellung des Fragebogens folgenden Werktag. Füllt der Kunde den Fragen innerhalb der vorgenannten Frist nicht aus erhält er nach Ablauf der 7 Werktage eine 1. Erinnerung. Dem Kunden wird nochmals die Möglichkeit eingeräumt, den Fragebogen innerhalb von 7 Werktagen ausgefüllt an RMG zu übersenden. Die Frist beginnt mit dem auf die Zustellung der Erinnerung folgenden Werktag. Füllt der Kunde den Fragebogen wiederum nicht aus, wird dieser von RMG ausgefüllt und an den Kunden übermittelt. Der Kunde hat den Fragebogen sodann binnen 10 Werktagen überarbeitet an RMG zu übermitteln. Fristbeginn ist wiederum der auf die Zustellung folgende Werktag. Reagiert der Kunde binnen dieser Frist nicht, gilt dieser Fragebogen als freigegeben. Als Werktage gelten alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Im Falle einer Fristüberschreitung, gelten die von RMG erbrachten Leistungen als vom Kunden genehmigt.
- Wählt der Kunde ein Paket, dessen Leistungsumfang einen Produktionstermin beinhaltet, so erhält der Kunde im nächsten Schritt (nach Erstellung des Fragebogens nach V Nr. 1 dieser AGB) eine Aufforderung von RMG binnen 7 Werktagen einen verbindlichen Termin auszuwählen. Fristbeginn ist der auf die Aufforderung folgende Werktag. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, erhält der Kunde von RMG eine erste Erinnerung einen Termin binnen weiterer 7 Werktage auszuwählen. Fristbeginn ist der auf die 1. Erinnerung folgende Werktag. Bei wiederum ausbleibender Reaktion erhält der Kunde eine zweite Erinnerung. Hier wird der Kunde letztmals aufgefordert binnen weiterer 7 Werktage einen Produktionstermin zu wählen. Fristbeginn ist wiederum der auf die 2. Erinnerung folgende Werktag. Weitere Erinnerungen von RMG werden nicht versendet. Ebenso wird verfahren, wenn der Kunde einen Produktionstermin absagt.
- Alle von RMG produzierten Medien, insbesondere Reinzeichnungen, Kopien, Vorentwürfe, Abdrucke, Skizzen, sowie elektronische Dateien, bedürfen der Überprüfung und Genehmigung des Kunden. RMG übersendet hierfür die vorgenannten Unterlagen an den Kunden. Die Überprüfung und Freigabe der Leistungen durch den Kunden haben, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, binnen sieben Werktagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Übermittlung der Leistungen durch RMG folgenden Werktag.
- Der Kunde hat nach Medienfreigabe einen Termin zum Partnerzugriff auszuwählen. In diesem Termin erhält RMG vom Kunden den Zugang zu den Social Media Plattformen, auf welchen die Kampagne veröffentlicht werden soll.
- Die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Information sind vollständig und zeitgerecht von dem Kunden an RMG zuübermitteln. Der Kunde verpflichtet sich RMG alle für die Auftragsdurchführung bedeutungsrelevanten Informationen mitzuteilen. Dies beinhaltet auch Zugangsdaten zu bereits bestehenden Social-Media-Accounts, sowie die Einräumung der vollumfänglichen Rechte, die zur Erfüllung der angegebenen Leistung erforderlich sind. Die Informationspflicht besteht auch dann, wenn die Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Müssen aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nachträglicher Angaben des Kunden Arbeiten von RMG wiederholt werden, ist der dadurch entstandenen Aufwand vom Kunden zu tragen.
- Dem Kunden obliegt das Rechteclearing, das die Prüfung auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- sowie sonstige Rechte Dritter umfasst. Bestandteil der Prüfung stellen alle für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen wie beispielsweise Fotos, Logos usw. dar. Hierdurch garantiert der Kunde, dass die für die Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen eingesetzt werden können und frei von Rechten Dritter sind. Zudem besteht für den Kunden gegenüber RMG die Verpflichtung, sie bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Hierfür werden RMG sämtliche, benötigte Unterlagen unaufgefordert durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
- RMG ist für den Zeitraum der Produktion ein sicherer Ort zur Lagerung von nicht benötigtem Equipment zur Verfügung zu stellen. Dieser ist vor Witterung und Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen.
VI. Termine, Schadenersatz Produktionstermin
- Die von RMG angegebenen Leistungs-/Lieferfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögert sich die Leistung/Lieferung von RMG aus Gründen, die RMG nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, wird RMG den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollten die Verzögerungen aus den oben genannten Gründen länger als drei Monate andauern, sind der Kunde und RMG zum Vertragsrücktritt berechtigt.
- Eine Vertagung des Produktionstermins, durch den Kunden, ist bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen vor Durchführung der Medienproduktion einmalig kostenfrei möglich. Ab dem Zeitpunkt in dem RMG darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Drehtermin nicht stattfindet, verpflichtet sich der Kunde innerhalb von 72 Stunden vor Drehbeginn einen Ersatztermin über das Terminbuchungs-Tool zu buchen. Erfolgt die Absage durch den Kunden innerhalb von 14 – 7 Tagen vor Produktionsbeginn, sind 25 % der monatlichen Nutzungsgebühr (zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer) Termin-Storno-Gebühr vom Kunden zu tragen. Tritt der Fall ein, dass der Kunde eine Absage des Drehtermines zwischen 7 Tagen und 48h vor Produktionsbeginn erteilt, sind 50 % der monatlichen Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer Termin-Storno-Gebühr fällig. Erfolgt eine Absage durch den Kunden unmittelbar vor Drehbeginn/ Auftragsausführung (48 Stunden oder kürzer) werden 80 % der monatlichen Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer Termin-Storno-Gebühr dem Kunden in Rechnung gestellt. Gesetzt dem Fall, dass sich RMG und der Kunde darüber einig sind, dass aufgrund der vorliegenden Wettervorhersagen eine Auftragsausführung nicht, oder nur zu einem Teil zufriedenstellenden Ergebnis liefern würde, wird eine einmalige Terminverschiebung gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Wetterabhängigkeit der Produktion nicht durch alternative Aufnahmegestaltungen umgehen lässt.
VII. Laufzeit, Kündigung
- Sollte der Vertrag eine Laufzeit beinhalten, so ist diese im Angebot vermerkt. Der Vertrag gilt über diese Laufzeit als fest geschlossen.
- Jeder Kunde erhält eine elektronische Korrektur-Benachrichtigung von RMG, in welcher die von RMG erstellten Medien zur Freigabe/Korrektur versendet werden. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung hat der Kunde 7 Werktage Zeit, eine Korrektur zu beantragen. Fristbeginn ist der auf die Korrektur folgende Werktag.
- Gibt der Kunde die erstellten Medien innerhalb dieser Frist frei, hat der Kunde 7 Werktage Zeit einen Termin für den Partnerzugriff auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der Freigabebenachrichtigung folgenden Werktag. aa) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf die Terminwahrnehmung folgenden näherliegenden 1. oder 15. eines Monats. bb) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin nicht wahr, erhält er eine erste Erinnerung von RMG binnen 7 Tagen einen weiteren Termin auszuwählen. Fristbeginn ist wiederum der auf den Zugang der 1. Erinnerung folgende Werktag. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde innerhalb der 1. Erinnerung gesetzten Frist einen 2. Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf dieser Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde hingegen innerhalb der Erinnerung gesetzten Frist einen 2 Termin und nimmt diesen wahr, beginnt die Laufzeit nach VII Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen. cc) Wählt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keinen Termin erhält er nach Ablauf der Frist eine 1. Erinnerung von RMG einen Termin binnen weiterer 7 Werktage auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf die Erinnerung folgenden Werktag. Wählt der Kunde sodann einen Termin und nimmt diesen Termin wahr so beginnt die Laufzeit nach VII. Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen.Wählt der Kunde hingegen einen Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit nach dem in VII Nr.2 a) bb) dieser AGB beschriebenen Verfahren zu laufen. Reagiert der Kunde innerhalb der in der 1. Erinnerung gesetzten Frist nicht erhält er nach Fristablauf eine 2. Erinnerung von RMG. Der Kunde hat erneut 7 Werktage Zeit, einen Termin zu wählen. Fristbeginn ist wiederum der auf die 2. Erinnerung folgende Werktag. Wählt der Kunde einen Termin, wird das unter VII Nr.2 a ) bb) dieser AGB beschriebene Verfahren ausgelöst. Reagiert der Kunde auch innerhalb der in der 2. Erinnerung gesetzten Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats.
- Macht der Kunde von seinem Recht auf Korrektur Gebrauch erhält er spätestens binnen 14 Werktagen ab Zugang der fristgerechten Mitteilung des Korrekturwunsches eine 2. Korrektur-Benachrichtigung von RMG mit den überarbeiteten Unterlagen. Binnen 7 Werktagen ab Erhalt der 2. Korrektur-Benachrichtigung hat der Kunde die Möglichkeit, eine 2. kostenpflichtige und von keinem der Pakete umfasste Korrektur, zu beantragen aa) Macht der Kunde von der 2. Korrektur Gebrauch, gelten die Medien nach Erhalt der im Rahmen der 2. Korrektur über-arbeiteten Medien als freigegeben. Dann beginnt das nach VII Nr.2 a dieser AGB beschriebene Verfahren zu laufen. bb) Reagiert der Kunde auf die in der 2. Korrektur-Benachrichtigung gesetzten Frist nicht, erhält der Kunde nach Ablauf der Frist eine 1. Erinnerung von RMG binnen 7 Werktagen die Medien freizugeben, oder eine 2. Korrektur zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem auf die Erinnerung folgenden Werktag. Reagiert der Kunde wiederum nicht erhält er nach Ablauf der Frist eine 2. Erinnerung von RMG. Der Kunde hat sodann nochmals 7 Werktage Zeit, die Medien freizugeben oder eine 2. Korrektur zu beantragen. Die Frist beginnt wiederum mit dem auf die 2. Erinnerung folgenden Werktag. Reagiert der Kunde erneut nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Macht der Kunde innerhalb der 1. oder 2. Erinnerung gesetzten Frist von seinem Recht auf eine zweite Korrektur Gebrauch wird das unter VII Nr. 2 b) aa) dieser AGB beschriebene Verfahren eingeleitet. Gibt der Kunde die Medien innerhalb der in der 1. oder 2. Erinnerung gesetzten Frist frei, so wird das in VII Nr.2 a) beschriebene Verfahren eingeleitet.
- Für den Fall, dass im Paket des Kunden ein Produktionstermin enthalten ist, und der Kunde auch nach dem unter V.Nr.2 dieser AGB erläuterten Verfahren keinen Drehtermin wählt, beginnt die Laufzeit mit dem auf die letzte Erinnerung von RMG folgenden näherliegenden 1. oder 15. eines Monats.
- Für den Fall, dass der Kunde nach dem unter V. Nr.1 dieser AGB beschriebenen Verfahren auch auf den von RMG überarbeiteten Fragebogen binnen der gesetzten Frist nicht reagiert, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der letzten Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats.
- Die Laufzeit beginnt, ungeachtet der in 2 a bis c genannten Fälle, spätestens 4 Monate nach Vertragsschluss zum entsprechend näherliegenden 1. oder 15. eines Monats. Der Kunde wird jeweils vor Laufzeitbeginn per E-Mail nochmals von RMG auf den oben dargestellten konkreten Laufzeitbeginn hingewiesen.
- Gibt der Kunde die erstellten Medien innerhalb dieser Frist frei, hat der Kunde 7 Werktage Zeit einen Termin für den Partnerzugriff auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang der Freigabebenachrichtigung folgenden Werktag. aa) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf die Terminwahrnehmung folgenden näherliegenden 1. oder 15. eines Monats. bb) Wählt der Kunde einen Termin innerhalb der vorgenannten Frist und nimmt diesen Termin nicht wahr, erhält er eine erste Erinnerung von RMG binnen 7 Tagen einen weiteren Termin auszuwählen. Fristbeginn ist wiederum der auf den Zugang der 1. Erinnerung folgende Werktag. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde innerhalb der 1. Erinnerung gesetzten Frist einen 2. Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf dieser Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats. Wählt der Kunde hingegen innerhalb der Erinnerung gesetzten Frist einen 2 Termin und nimmt diesen wahr, beginnt die Laufzeit nach VII Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen. cc) Wählt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keinen Termin erhält er nach Ablauf der Frist eine 1. Erinnerung von RMG einen Termin binnen weiterer 7 Werktage auszuwählen. Die Frist beginnt mit dem auf die Erinnerung folgenden Werktag. Wählt der Kunde sodann einen Termin und nimmt diesen Termin wahr so beginnt die Laufzeit nach VII. Nr.2 a) aa) dieser AGB zu laufen.Wählt der Kunde hingegen einen Termin und nimmt diesen nicht wahr, beginnt die Laufzeit nach dem in VII Nr.2 a) bb) dieser AGB beschriebenen Verfahren zu laufen. Reagiert der Kunde innerhalb der in der 1. Erinnerung gesetzten Frist nicht erhält er nach Fristablauf eine 2. Erinnerung von RMG. Der Kunde hat erneut 7 Werktage Zeit, einen Termin zu wählen. Fristbeginn ist wiederum der auf die 2. Erinnerung folgende Werktag. Wählt der Kunde einen Termin, wird das unter VII Nr.2 a ) bb) dieser AGB beschriebene Verfahren ausgelöst. Reagiert der Kunde auch innerhalb der in der 2. Erinnerung gesetzten Frist nicht, beginnt die Laufzeit mit dem auf den Ablauf der Frist näherliegenden 1. oder 15 eines Monats.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten (Grundlaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwischen RMA und dem Kunden jeweils um die Grundlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht durch eine der Vertragsparteien, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, gekündigt wurde. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim jeweils anderen Vertragspartner.
- Die Kündigung durch den Kunden ist zu richten an: Revipe Marketing GmbH, Lindenstr. 14, 95367 Trebgast oder an info@revipe.de. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt seitens RMG insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie beispielsweise Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
VIII. Preise, Zahlungsbedingungen
- Die aktuellen Preise der verschiedenen Pakete, die Laufzeiten und Zeitabschnitte der Zahlung können die Kunden den Angebotsunterlagen entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Konto des Kunden wird erstmals mit Laufzeitbeginn belastet, soweit im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die Abrechnung erfolgt am Tag des Laufzeitbeginns. Je nach Laufzeitbeginn wird dann monatlich zum 1. oder 15 eines jeden Monats abgerechnet (beginnt die Laufzeit beispielsweise am 1. wird auch jeweils zum 1. eines jeden Monats abgerechnet). Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Der Kunde erhält hierüber einmalig nach Vertragsschluss mit Laufzeitbeginn eine Dauerrechnung. In dieser sind der Zahlungstermin sowie die künftigen Abbuchungstermine ebenfalls nochmals aufgeführt.
- Nach Kampagnenstart wird die Einrichtungsgebühr fällig. Unter Kampagnenstart wird die Veröffentlichung der Medien auf den im Angebot ausgewählten sozialen Netzwerken verstanden. RMG rechnet die Einrichtungsgebühr mittels separater Rechnung ab. In dieser Rechnung wird der Kunde aufgefordert, die Einrichtungsgebühr auf das von RMG in der Rechnung benannte Konto zu überweisen.
- RMG akzeptiert die im Angebot angegebenen Zahlungsmittel. Der Kunde hat RMG eine SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu erteilen, das bereits vor Vertragsschluss vom Kunden ausgefüllt werden muss und mit der Bestellung, d.h. der Übermittlung des Angebots an RMG, erteilt wird. Der Kunde berechtigt RMG den Rechnungsbetrag vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der jeweils fällige Betrag wird automatisch monatlich vom angegebenen Konto abgebucht. Das Konto wird erstmals am Tag des Laufzeitbeginns belastet.
- Alle Leistungen von RMG, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt und durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet und bedürfen eines gesonderten Vertragsschlusses.
- Kostenvoranschläge von RMG sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von RMG schriftlich veranschlagt wurden, wesentlich überschreiten, was im Einzelfall zu beurteilen und in der Regel bei einer Überschreitung ab 10 – 25 % anzunehmen ist, geht RMG seiner Hinweispflicht nach und wird den Kunden über die höheren Kosten in Kenntnis setzen. Der Kunde hat dann das Recht den Vertrag zu kündigen.
- RMG gebührt für all seine Arbeiten das vereinbarte Entgelt. Dies gilt auch für Arbeiten von RMG, die vom Kunden, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gebracht werden. Nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an RMG auszuhändigen.
- Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der RMG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB) zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist RMG berechtigt sämtliche Teilleistungen und Leistungen sofort fällig zu stellen.
- Des Weiteren macht RMG von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch, sodass RMG nicht verpflichtet ist weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen.
- Wurde eine Ratenzahlung des noch ausstehenden Betrages vereinbart, so behält sich RMG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
IX. 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
- RMG gewährt seinen Kunden eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie sofern die im ersten Monat der Revipe Kampagne vereinbarte Anzahl an Einblendungen/Impressionen nicht erreicht wird.
- Die Anzahl der garantierten Einblendungen/Impressionen hängt vom gewählten Paket ab:
- Paket Starter: Garantierte Einblendungen von 20.000 innerhalb des ersten Monats der Revipe Kampagne.
- Paket Business: Garantierte Einblendungen von 30.000 innerhalb des ersten Monats der Revipe Kampagne.
- Paket Professional: Garantierte Einblendungen von 40.000 innerhalb des ersten Monats der Revipe Kampagne
- Paket Starter: Garantierte Einblendungen von 20.000 innerhalb des ersten Monats der Revipe Kampagne.
- Der Anspruch auf Rückerstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des ersten Monats des Kampagnenstarts (Definition Kampagnenstart siehe VIII.Nr.3 dieser AGB) schriftlich geltend gemacht werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und auf demselben Zahlungsweg, auf dem der Kunde die Zahlung an Revipe geleistet hat.
- Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die garantierte Anzahl an Einblendungen/Impressionen nicht erreicht wird. Der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des ersten Monats schriftlich an nachfolgende Adresse erklärt werden: Revipe Marketing GmbH, Lindenstr. 14, 95367 Trebgast.
- Die Geld-zurück-Garantie sowie das Rücktrittsrecht greifen nicht in Fällen, in denen die nicht erreichten Einblendungen/Impressionen auf technische Probleme oder Einschränkungen seitens der Plattformen, auf denen die Werbung geschaltet wird, zurückzuführen sind. Revipe haftet nicht für technische Störungen oder Plattformbeschränkungen, die die Anzahl der Einblendungen/Impressionen beeinflussen.
X. Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrecht
- Alle Leistungen von RMG, einschließlich der aus Präsentationen (z.B. Ideen, Anregungen, Vorentwürfe, Skizzen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte usw.) sowie auch einzelne Teile aus Präsentationen, bleiben ebenso wie Entwurfsoriginale und einzelne Werkstücke Eigentum von RMG und können insbesondere bei Beendigung der Vertragsverhältnisses jederzeit von RMG zurückverlangt werden. Das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck erwirbt der Kunde durch Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr an RMG. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschen Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
- Sofern nicht gesondert vereinbart, gelten die Nutzungsrechte für die vereinbarte Vertragsdauer. Handelt es sich um Verträge bei deren wiederkehrende, monatliche Zahlungen vereinbart wurden, erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte mit erstmaliger monatlicher Zahlung. Der Zeitraum der Nutzungsrechte endet 31 Tage nach der letzten Zahlung. Die vollständige Bezahlung der von RMG in Rechnung gestellten Honorare, ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von RMG erbrachten Leistungen.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von RMG erbrachten Leistungen, sowie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, bedürfen der ausdrücklicher Zustimmung von RMG und des Urhebers. Die Zustimmung des Urhebers ist notwendig, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind.
- Will der Kunde die Leistungen von RMG über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus nutzen, ist die Zustimmung von RMG zwingend erforderlich. Dies ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Für die Nutzung von Leistungen über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus stehen RMG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Werden Leistungen bzw. Werbemittel von RMG, für die RMG konzeptionelle oder gestalterische tätig geworden ist bzw. Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages weiterhin genutzt, ist zwingend die Zustimmung von RMG einzuholen. Dies hat unabhängig davon zu erfolgen, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.
- Die Nutzung und Weitergabe zur Ausstrahlung an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von RMG.
XI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Wird Medienmaterial von RMG unberechtigt genutzt, verwendet, wiedergegebenoder weitergegeben, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafefällig. Diese bemisst sich in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich RMG vor.
XII. Kennzeichnung
- RMG besitzt die Berechtigung bei allen Werbemaßnahmen sowie auf allen Werbemitteln von RMG und bestenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
- RMG ist berechtigt Referenzhinweise auf eigenen Werbeträgern und auf der eigenen Internet-Website(n), sowie ihren Social-Media-Kanälen, zu führen. Der jederzeit mögliche, schriftliche Widerruf des Kunden wird vorbehalten.
XIII. Datenspeicherung
- Soweit nicht anders vereinbart werden die von RMG erstellten und an den Kunden übermittelten Medien, sowie die Rohdaten für ein Jahr ab Vertragsbeginn archiviert und gespeichert. Auf Kundenwunsch ist eine weitere, jedoch kostenpflichtige Archivierung der Daten möglich. Dies erfordert die schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien.
XIV. Gewährleistung und Haftung von RMG
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch RMG erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen, wird vom Kunden getragen. Eine diesbezügliche Haftung von RMG ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. RMG ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt RMG von Ansprüchen Dritter frei, wenn RMG auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl RMG dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen geäußert hat. Hält RMG eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Rücksprache mit RMG die Kosten hierfür der Kunde.
- RMG haftet nur für Schäden, die sie oder ihr Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RMG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Die sich aus XIV. Nr. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde.
- Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens. Bei Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund grob fahrlässiger sowie vorsätzlicher Pflichtverletzung durch RMG oder deren Erfüllungsgehilfen, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Die Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, obliegt dem Kunden. RMG übernimmt keinerlei Haftung. RMG haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. RMG haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwurfe.
XV. Datenschutz
- RMG verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in Übereinstimmung mit weiter geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. TKG, SGB u. a.). Genauere Informationen zum Datenschutz und den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien bei RMG finden sich unter https://revipe-marketing.de/datenschutz/
XVI. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von RMG, sofern der Kunde Unternehmer ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer Geschlechterform angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen davon unberührt. Die Rechtswirksamkeit der AGB bleibt auch dann unberührt, wenn die AGB eine Lücke enthalten oder einzelne Bestandteile der AGB unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An der Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn bei dessen Durchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke der Geschäftsbedingungen offenbar wird.
B. Leistungsbeschreibung – Allgemeine Leistungen
I. Medienproduktion und Werbeanzeige
Recherche, Analyse & Konzeption
Revipe setzt auf eine bewährte und erfolgreiche Methode, um Ihren Online-Marketing-Erfolg zu maximieren. Wir haben in den letzten 10 Jahren umfangreiches Wissen und Erfahrungen im Bereich des Online-Marketings gesammelt und diese Erkenntnisse in unsere Revipe Methode integriert. Unser Ansatz basiert auf standardisierten Verfahren, die sich als äußerst effektiv erwiesen haben. Dies ermöglicht uns, möglichst effiziente Online-Marketing Kampagnen für unsere Kunden umzusetzen. Vor Beginn der Zusammenarbeit stellen wir Ihnen einen kompakten Fragenkatalog zur Verfügung. Durch das Ausfüllen dieses Katalogs helfen Sie uns, Ihre Unternehmen, das Alleinstellungsmerkmal, Mehrwerte, Ihre Zielgruppe und vieles mehr bestmöglich zu verstehen. Wir analysieren und bewerten Ihre Antworten sorgfältig, um eine Medienkonzeption nach der Revipe Methode zu erstellen.
- Vor Beginn der Zusammenarbeit stellt Revipe dem Kunden einen umfassenden Fragenkatalog zur Verfügung, um seine individuellen Bedürfnisse, Ziele und Zielgruppe zu erfassen (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Der Kunde ist verpflichtet, den Fragenkatalog vollständig auszufüllen und an Revipe zzurückzusenden.
- Revipe analysiert und bewertet die vom Kunden ausgefüllten Fragebögen, um eine Medienkonzeption gemäß der bewährten Revipe Methode zu erstellen (im Paket Business, Paket Professional enthalten Dabei werden die spezifischen Anforderungen und Zielsetzungen des Kunden berücksichtigt.
- Auf Grundlage der Analyse und Bewertung erstellt Revipe eine standardisierte Medienkonzeption, die die geplanten Werbemaßnahmen, Kanäle und Inhalte umfasst. Diese Medienkonzeption wird dem Kunden vor der Medienproduktion übermittelt (im Paket Business, Paket NProfessional enthalten).
- Vor Beginn der Zusammenarbeit stellt Revipe dem Kunden einen umfassenden Fragenkatalog zur Verfügung, um seine individuellen Bedürfnisse, Ziele und Zielgruppe zu erfassen (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Der Kunde ist verpflichtet, den Fragenkatalog vollständig auszufüllen und an Revipe zzurückzusenden.
Medienproduktion
Revipe führt die Medienproduktion gemäß der standardisierten Revipe Methode durch, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus den letzten Jahren im Bereich Online- Marketing basiert. Dabei werden bewährte Strategien und bewährte Praktiken angewendet, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Medienproduktion erfolgt nach einem standardisierten Prozess, der die Effektivität und Effizienz des Online-Marketings maximiert. Revipe nutzt seine umfassende Expertise, um hochwertige Werbemedien zu erstellen, die die gewünschte Botschaft effektiv vermitteln und die Ziele des Kunden unterstützen. Die Medienproduktion wird unter Verwendung modernster Technik und professioneller Ausstattung durchgeführt, um eine hohe Qualität und visuelle Attraktivität sicherzustellen. Das erfahrene Team von Revipe arbeitet eng zusammen, um sicherzustellen, dass die Medienproduktion den Standards der Revipe Methode entspricht und die gewünschten Ergebnisse erzielt. Die standardisierte Vorgehensweise ermöglicht es Revipe, effizient und effektiv zu arbeiten und eine hohe Qualität der produzierten Werbemedien zu gewährleisten. Es gilt zu beachten, dass pro Kampagne nur ein Drehtermin für die Medienproduktion vorgesehen ist. Der Umfang beschränkt sich auf maximal einen Standort. Die Option zur Hinzubuchung weiterer Standorte ist jedoch gegeben.
- Revipe koordiniert die Medienproduktion sorgfältig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten (im Paket Business, Paket Professional enthalten). Hierbei werden Terminabsprachen mit dem Kunden getroffen und alle notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung der Medienproduktion getroffen.
- Vor der Medienproduktion erstellt Revipe eine detaillierte Planung, in der der genaue Ablauf der Medienproduktion mit Zeitangaben für jede Szene festgelegt wird. Zudem stellt Revipe dem Kunden einen Model-Release Vertrag zur Verfügung, der die rechtlichen Aspekte der Nutzung von Bildern oder Videos mit erkennbaren Personen regelt (Paket Business, Paket Professional enthalten).
- Revipe führt die Medienproduktion professionell durch und setzt dabei hochwertige Technik und geschultes Personal ein. Dabei werden alle erforderlichen Aufnahmen gemäß der Medienkonzeption umgesetzt (Paket Business, Paket Professional enthalten).
- Auf Wunsch des Kunden können Stock-Fotos aus einer Fotodatenbank in die Werbegrafiken integriert werden, um die visuelle Attraktivität und Vielfalt der Werbematerialien zu erhöhen (im Paket Starter enthalten). Alternativ können passende Fotos aus dem Archiv des Kunden hierfür genutzt werden.
- Die Postproduktion der Video- und Fotoaufnahmen erfolgt durch erfahrene Fachkräfte von Revipe. Hierbei werden die Aufnahmen gesichtet, geschnitten, mit Grafikanimationen versehen, bearbeitet und mit passender Musik unterlegt, um eine ansprechende Präsentation der Inhalte sicherzustellen (Paket Business, Paket Professional enthalten).
- Das Grafikdesign der Werbematerialien erfolgt nach der Revipe Methode (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Dabei werden das Corporate Design des Kunden sowie die gestalterischen Richtlinien der Revipe Methode berücksichtigt, um eine einheitliche und professionelle visuelle Darstellung zu gewährleisten.
- Die Leistung „Motion Graphic Clip“ umfasst die Erstellung eines animierten Videoclips, der visuelle Elemente, Grafiken und Animationen verwendet, um eine ansprechende und informative Präsentation der Werbebotschaft zu ermöglichen. Der Motion Graphic Clip ist eine alternative Option zur Videoproduktion. Genauere Informationen zu Umfang, Ablauf und Bedingungen der Leistung entnehmen Sie bitte den individuellen Vertragsunterlagen und AGB von Revipe.
- Revipe speichert sämtliche erstellten Medien, einschließlich der Rohaufnahmen und bearbeiteten Dateien, in der Cloud (im Business und Professional enthalten). Die Daten werden ab Vertragsschluss 1 Jahr lang von Revipe aufbewahrt. Auf Kundenwunsch ist eine weitere, jedoch kostenpflichtige Archivierung der Daten möglich. Dies erfordert die schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Die finalen Werbemedien werden dem Kunden in geeigneten Dateiformaten übermittelt.
- Revipe koordiniert die Medienproduktion sorgfältig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten (im Paket Business, Paket Professional enthalten). Hierbei werden Terminabsprachen mit dem Kunden getroffen und alle notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung der Medienproduktion getroffen.
II. Werbeanzeigenschaltung und Optimierung
Werbeanzeigenschaltung
Revipe schaltet effektive Werbeanzeigen, die Ihre Zielgruppe gezielt ansprechen. Wir erstellen professionelle Anzeigentexte und nutzen relevante Kundenkonten, um Ihre Werbekampagne im Namen des Kunden zu schalten (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Mit Revipe erreichen Sie mehr Sichtbarkeit und Reichweite, indem wir Ihre Werbeanzeigen auf Kanälen wie Facebook und Instagram platzieren. Durchschnittlich garantieren wir monatlich 20.000 Einblendungen im Paket Starter, 30.000 im Paket Business und 40.000 im Paket Professional. Vertrauen Sie unserer Expertise im Online-Marketing und lassen Sie Ihre Botschaften erfolgreich ankommen.
- Revipe erhält Zugriff auf relevante Kundenkonten, um die Werbeanzeigen im Namen des Kunden zu schalten (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Dabei werden die Kampagnen gemäß den definierten Zielvorgaben und der Medienkonzeption erstellt.
- Revipe erstellt professionelle Anzeigentexte für die Revipe Kampagne (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Dabei werden die Kernbotschaften und Alleinstellungsmerkmale des Kunden berücksichtigt, um eine ansprechende und zielgerichtete Werbebotschaft zu erstellen.
- Revipe richtet die Revipe Kampagne auf den gebuchten Kanälen ein, wie beispielsweise Facebook und Instagram (Paket Business, Paket Professional enthalten) Dabei werden die Werbeanzeigen zielgerichtet ausgespielt, um die gewünschte Zielgruppe optimal zu erreichen (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Die Kampagnen werden in einem Umkreis von 5 bis 50 Km um den Standort des Kunden herum ausgestrahlt, genauer Radius wird vom Kunden im Fragebogen definiert. Folgende Einblendungen/ Impressionen werden durchschnittlich monatlich garantiert: Paket Starter 20.000, Paket Business 30.000, Paket Professional 40.000.
- Revipe erhält Zugriff auf relevante Kundenkonten, um die Werbeanzeigen im Namen des Kunden zu schalten (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Dabei werden die Kampagnen gemäß den definierten Zielvorgaben und der Medienkonzeption erstellt.
Permanente Analyse und Optimierung
Revipe sorgt für eine detaillierte Analyse, Auswertung und Optimierung Ihrer Werbekampagne. Wir richten das Revipe Report Center ein und stellen Ihnen die Zugangsdaten bereit (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Dadurch erhalten Sie eine transparente Einsicht in die Ergebnisse Ihrer Kampagne und können die Performance Ihrer Werbeanzeigen in Echtzeit verfolgen. Unser Expertenteam analysiert die Daten aus dem Report Center, bewertet die Kampagnenleistung und identifiziert Optimierungspotenziale. Basierend auf dieser Analyse ergreifen wir gezielte Maßnahmen, um die Effektivität und Effizienz Ihrer Kampagne kontinuierlich zu steigern (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten). Mit Revipe haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Werbung stets optimiert wird, um maximale Ergebnisse zu erziele.
- Revipe richtet das Revipe Report Center für den Kunden ein und stellt ihm die Zugriffsdaten bereit (Paket Business, Paket Professional enthalten). Der Kunde erhält somit eine transparente Einsicht in die Kampagnenergebnisse und kann die Performance seiner Werbeanzeigen in Echtzeit verfolgen.
- Revipe analysiert und interpretiert die Daten aus dem Report Center, um die Kampagnenleistung zu bewerten und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Auf Basis dieser Analyse werden gezielte Optimierungsmaßnahmen ergriffen, um die Effektivität und Effizienz der Kampagne kontinuierlich zu steigern (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten).
- Revipe richtet das Revipe Report Center für den Kunden ein und stellt ihm die Zugriffsdaten bereit (Paket Business, Paket Professional enthalten). Der Kunde erhält somit eine transparente Einsicht in die Kampagnenergebnisse und kann die Performance seiner Werbeanzeigen in Echtzeit verfolgen.
III. Auswertung und Service
Beitragsveröffentlichung / Content-Marketing
Revipe veröffentlicht einmal wöchentlich Beiträge für den Kunden auf dessen Facebook und Instagram Account, die auf den erstellten Medien basieren (im Paket Professional als „entweder oder Option“ wählbar, nicht automatisch enthalten). Dabei werden die Beiträge in Absprache mit dem Kunden geplant und auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten. Ziel ist es, eine regelmäßige Präsenz auf den sozialen Medien aufzubauen und die Reichweite der Marke zu steigern. Es sind ausschließlich Postings mit Medien aus der Revipe Kampagne möglich, welche ein Jahr im Vorfeld geplant werden. Tagesaktuelle Themen oder von der Revipe Kampagne abweichende Medien sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Feedback-Call, Service-Call und Ansprechpartner
Revipe bietet einen monatlichen Feedback-Call an, um die Ergebnisse und Kennzahlen der Kampagne im Report Center mit dem Kunden zu besprechen (im Paket Professional enthalten). In diesem Gespräch werden die Performance der Werbeanzeigen sowie Optimierungsvorschläge erörtert, um gemeinsam den Erfolg der Kampagne zu maximieren. Dieser Feedback-Call muss proaktiv vom Kunden über das Terminbuchungstool von Revipe gebucht werden. Link zur Terminbuchung:
https://calendly.com/heiko-odoerfer/feedback-call
Der Kunde kann Service-Calls über das Buchungssystem vereinbaren (im Paket Starter, Paket Business, Paket Professional enthalten)
Link zur Buchung: https://calendly.com/heiko-odoerfer/service-call-revipe
Jeder Kunde hat einen persönlichen Ansprechpartner bei Revipe. Der persönliche Ansprechpartner steht dem Kunden bei Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstützt ihn bei Rückfragen.
Posting-Analyse und Beratung
Revipe bietet eine Analyse und Beratung der vom Kunden selbst veröffentlichten Postings im Zuge des Feedbackcalls an, um Empfehlungen zur Verbesserung von Engagement und Reichweite zu geben (im Paket Professional enthalten). Dabei werden die bisherigen Social Media Aktivitäten des Kunden untersucht und Optimierungspotenziale identifiziert, um eine effektive Nutzung der Plattformen zu gewährleisten.
IV. Sonderleistungen (in keinem der Pakete Ps, PB, PP enthalten)
- Zusatzshooting (Foto- und Videoproduktion): Bei Bedarf kann ein separates Fotoshooting oder Videodreh von maximal einer Stunde vor Ort vereinbart werden. Hierbei werden zusätzliche Aufnahmen für die Revipe Werbemedien erstellt. Alle Leistungen, die auch beim regulären Medienproduktionstag enthalten sind, sind hier inbegriffen. (Sonderleistung in keinem Paket enthalten)
- Shooting-Split auf zwei separate Medienproduktionstage: Falls es zum Beispiel aufgrund von Krankheit eines Mitarbeiters oder aus anderen Gründen notwendig ist, den Dreh auf zwei separate Termine aufzuteilen, kann dies gegen Aufpreis vereinbart werden. Alle Leistungen, die auch beim regulären Medienproduktionstag enthalten sind, sind hier inbegriffen. (Sonderleistung in keinem Paket enthalten)
- Porträts / Personalfotos: Ab drei Personen können individuelle Porträts oder Personalfotos erstellt werden. Im Preis inbegriffen ist ein Korrekturlauf mit Retusche pro Foto. Die Kosten werden pro Foto berechnet. Dieses Shooting kann am selben Tag wie die Revipe Medienproduktion umgesetzt werden. (Sonderleistung in keinem Paket enthalten)
- Neue ganzheitliche Medienproduktion vor Ablauf der Erstlaufzeit: Bei Bedarf an einer umfassenden neuen Medienproduktion vor Ablauf der Erstlaufzeit, beispielsweise aufgrund saisonaler Aktivitäten im Hotel- oder Gastronomiebereich, kann eine Verlängerung der Laufzeit um weitere 12 Monate oder gesonderte Kosten vereinbart werden. (Sonderleistung in keinem Paket enthalten) Bitte beachten Sie, dass die Sonderleistungen gesondert vereinbart und entsprechend der individuellen Anforderungen und Vereinbarungen mit Revipe berechnet werden. Weitere Informationen zu Preisen, Bedingungen und Verfügbarkeit der Sonderleistungen entnehmen Sie bitte den individuellen Vertragsunterlagen und AGB von Revipe.
- Zusatzshooting (Foto- und Videoproduktion): Bei Bedarf kann ein separates Fotoshooting oder Videodreh von maximal einer Stunde vor Ort vereinbart werden. Hierbei werden zusätzliche Aufnahmen für die Revipe Werbemedien erstellt. Alle Leistungen, die auch beim regulären Medienproduktionstag enthalten sind, sind hier inbegriffen. (Sonderleistung in keinem Paket enthalten)
V. Hinweis Leistungsbeschreibung
Die oben genannten Leistungen und Pakete stellen lediglich einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen von Revipe dar. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, sowie Informationen zu Preisen, Laufzeiten und Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte den individuellen Vertragsunterlagen und AGB von Revipe.
VI. 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Wir möchten Ihnen als Kunde Sicherheit und Vertrauen bieten. Daher gewähren wir Ihnen eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie für unsere Revipe Kampagne. Diese Garantie gilt, wenn die garantierte Anzahl an Einblendungen/Impressionen innerhalb der Zielgruppe im ersten Monat nicht erreicht wird.
- Garantierte Einblendungen/Impressionen: Je nach gewähltem Paket stellen wir sicher, dass Ihre Werbeanzeigen ausreichend Einblendungen/Impressionen innerhalb Ihrer Zielgruppe erzielt. Im Paket Starter garantieren wir Ihnen 20.000 Einblendungen monatlich, im Paket Business 30.000 Einblendungen monatlich und im Paket Professional 40.000 Einblendungen monatlich.
- Geld-zurück-Garantie: Falls wir während des ersten Monats der Revipe Kampagne nicht in der Lage sind, die garantierte Anzahl an Einblendungen/Impressionen zu erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des bisher gezahlten Betrags. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung nur für den ersten Monat gilt und eine schriftliche Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des ersten Monats gestellt werden muss.
- Rücktrittsrecht: Sie haben die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir das garantierte Leistungsversprechen nicht erfüllen. Der Rücktritt muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie eine korrekte Begründung für den Rücktritt an.
- Ausnahmen: Beachten Sie, dass die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie nicht greift, wenn die nicht erreichten Einblendungen auf technische Probleme oder Einschränkungen seitens der Plattformen, auf denen die Werbung geschaltet wird, zurückzuführen sind. In solchen Fällen können wir keine Verantwortung für etwaige technische Störungen oder Plattformbeschränkungen übernehmen.
C. Leistungsbeschreibung – Medienproduktion und Werbeanzeigen
Recherche, Analyse & Konzeption
- Übermittlung Fragenkatalog (PS*, PB**, PP***)
- Analyse und Auswertung Fragenkatalog (PS*, PB**, PP***)
- Medienkonzeption nach der Revipe Methode (PB**, PP***)
- Übermittlung Fragenkatalog (PS*, PB**, PP***)
Medienproduktion
- Ein Anspruch auf Neugestaltung der Medien besteht nicht monatlich, sondern kann pro Laufzeit einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Daraus resultieren jährlich neue Werbeanzeigen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Medienproduktion proaktiv bei Revipe zu buchen. (PS*, PB**, PP***)
- Bereitstellung von Bildern aus Fotodatenbank (Stock Fotos) für die Erstellung von Werbegrafiken für Revipe Kampagne (PS*)
- Terminkoordination Medienproduktion (PB**, PP***)
- Erstellung Medienproduktionsplanung mit Ablaufplan und Auflistung aller Szenen inkl. Model Release Vertrag (PB**, PP***)
- Postproduktion, Video- und Fotoaufnahmen inkl. Schnitt und Bildbearbeitung. Verwendung von Musik und Lizenz aus Musik-Datenbank inklusive. Erstellung eines Werbevideos in 6 Versionen (jedes Video 15 bis 60 Sekunden) Die einzelnen Versionen unterscheiden sich jeweils in den Intros innerhalb der ersten Sekunden (PB**, PP***)
- Erstellen von Fotos aus Medienproduktion (PB**, PP***)
- Grafikdesign mit Corporate Design Elementen des Kunden und erstellen Fotos aus Medienproduktion oder beim Paket Starter aus Bildern der Fotodatenbank (Stock Fotos), die Zahl der von Revipe zu erstellenden Fotos ist je nach Paket unterschiedlich und ergibt sich aus dem Angebot (PS*, PB**, PP***)
- Motion Graphic Produktion mit Corporate Design Elementen des Kunden und erstellen Fotos aus Medienproduktion oder beim Paket Starter Bildern aus Fotodatenbank (Stock Fotos)
- Erstellen eines animierten Werbeclips (60 Sekunden), d.h. die Erstellung eines animierten Videoclips, der visuelle Elemente, Grafiken und Animationen verwendet (Alternativ zur Videoproduktion)
- Ein Anspruch auf Neugestaltung der Medien besteht nicht monatlich, sondern kann pro Laufzeit einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Daraus resultieren jährlich neue Werbeanzeigen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Medienproduktion proaktiv bei Revipe zu buchen. (PS*, PB**, PP***)
Daten Speicherung & Medien Übermittlung
- Datenspeicherung aller erstellen Medien bis zu einem Jahr ab Vertragsschluss auf dem Firmencloud von Revipe, solange aktiver Kunde bei Revipe (PS*, PB**, PP***)
- Datenübermittlung der von Revipe produzierten Werbemedien an Kunden (PS*, PB**, PP***)
- Datenspeicherung aller erstellen Medien bis zu einem Jahr ab Vertragsschluss auf dem Firmencloud von Revipe, solange aktiver Kunde bei Revipe (PS*, PB**, PP***)
Werbeanzeigenschaltung und Optimierung
- Erstellung von einem professionellen Anzeigentext für die Revipe Kampagne (PS*, PB**, PP***)
- Call-to-Actions. Dies umfasst die Entwicklung überzeugender Handlungsaufrufe, die Nutzer zur Interaktion anregen sollen. Dies beinhaltet die Gestaltung von ansprechenden Text-Elementen, um die Aufmerksamkeit der Zielgruppe zu gewinnen und sie zur gewünschten Handlung zu bewegen. (PS*, PB**, PP***)
- Partnerzugriff: Übertragung aller relevanter Kundenkonten im Zuge einer 1 zu 1 Video-Call, um Revipe Kampagne im Namen des Kunden ausstrahlen zu können (PS*, PB**, PP***)
- Setup der Revipe Kampagne auf allen gebuchten Kanälen wie Facebook und Instagram (PS*, PB**, PP***)
- Setup Revipe Report Center und Bereitstellung der Zugriffsdaten (PS*, PB**, PP***)
- Permanente Analyse, Auswertung & Optimierung der Werbeanzeigenschaltung der Revipe Kampagne, um sicherzustellen, dass die gebuchte Impression Best möglichst erreicht werden (PS*, PB**, PP***)
- Veröffentlichung eines Facebook & Instagram Beitrags zweimal pro Monat inkl. Texterstellung. Hierfür werden ausschließlich Medien von der Revipe Medienproduktion genutzt. Keine tagesaktuellen Themen möglich, die der Kunde kurzfristig übermittelt (PP***)
- Erstellung von einem professionellen Anzeigentext für die Revipe Kampagne (PS*, PB**, PP***)
Auswertung und Service
- Auswertungsbericht durch Report Center. Das Report Center ist eine Plattform, in der die erreichten Kampagnen-Ergebnisse dargestellt werden können, der Kunde kann diese hier in Echtzeit einsehen (PS*, PB**, PP***)
- Kunden im Paket Business und Paket Professional von Revipe verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner. Für Termine mit diesem Ansprechpartner kann über das Buchungssystem ein Service-Call vereinbart werden. (PB**, PP***)
- Monatlicher Feedback-Call in der Länge von max. 60 Minuten. Hier werden mit dem Kunden gemeinsam die Ergebnisse und Kennzahlen der Kampagne im Report Center besprochen. Der Feedback-Call muss vom Kunden proaktiv über Revipe das Buchungssystem gebucht werden (PP***)
- Posting-Analyse & Beratung. Hier werden einmal im Jahr die vom Kunden selbst veröffentlichten Postings von Revipe analysiert und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese bessere Ergebnisse hinsichtlich Engagement und Reichweite erzielen können. Empfehlungen müssen vom Kunden selbst umgesetzt werden (PP***)
- Auswertungsbericht durch Report Center. Das Report Center ist eine Plattform, in der die erreichten Kampagnen-Ergebnisse dargestellt werden können, der Kunde kann diese hier in Echtzeit einsehen (PS*, PB**, PP***)
Sonderleistungen (in keinem der Pakete PS*, PB**, PP*** enthalten)
- Zusatzshooting (Foto- und Videoproduktion) Zeitumfang vor Ort: maximal 1 Stunde. Hier werden im Rahmen einer weiteren Medienproduktion weitere Aufnahmen für die Revipe Werbemedien gemacht. Alle Leistungen wie bei der Medienproduktion enthalten
- Shooting-Split auf zwei separate Medienproduktionstage. Falls z. B. ein Mitarbeiter krank ist, oder Sie den Dreh aufgrund eines besonderen Anlasses auf zwei separate Termine splitten möchten. Alle Leistungen wie beim Tag der Medienproduktion enthalten
- Portraits / Personalfotos. Ab drei Personen umsetzbar. Inklusive 1 Korrekturlauf mit Retusche pro Foto. Wird pro Foto berechnet. Kann am selben Tag wie Revipe Medienproduktion umgesetzt werden
- Neue ganzheitliche Medienproduktion vor Ablauf der Erstlaufzeit, zum Beispiel bei Saisongeschäft: Hotel, Gastronomie etc. Bedeutet Verlängerung der Laufzeit um weitere 12 Monate oder gesonderte Kosten
- Zusatzshooting (Foto- und Videoproduktion) Zeitumfang vor Ort: maximal 1 Stunde. Hier werden im Rahmen einer weiteren Medienproduktion weitere Aufnahmen für die Revipe Werbemedien gemacht. Alle Leistungen wie bei der Medienproduktion enthalten
Legende:
*Leistungen enthalten in Paket Starter = (PS)
**Leistungen enthalten in Paket Business = (PB)
***Leistungen enthalten in Paket Professional = (PP)
Stand 01. November 202